Schulveranstaltungshilfe des Landes OÖ.

Diese Beihilfe in der Höhe von € 100,- je Kind wird den Eltern gewährt, wenn mind. zwei ihrer Kinder in einem abgelaufenen Schuljahr an mehreren Schulveranstaltungen teilgenommen haben, die in Summe mindestens 8 Tage dauerten.
Voraussetzung ist, dass eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird und sich der Wohnsitz in OÖ befindet.

Das Antragsformular liegt im Gemeindeamt auf.