Gemeinde Maria Schmolln
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Diese Beihilfe in der Höhe von € 100,- je Kind wird den Eltern gewährt, wenn mind. zwei ihrer Kinder in einem abgelaufenen Schuljahr an mehreren Schulveranstaltungen teilgenommen haben, die in Summe mindestens 8 Tage dauerten.Voraussetzung ist, dass eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird und sich der Wohnsitz in OÖ befindet.
Das Antragsformular liegt im Gemeindeamt auf.