Gemeinde Maria Schmolln
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Formular_Hundeanmeldung
Formular_Hundeabmeldung
Wie bisher ist ein zwölf Wochen alter Hund binnen drei Tagen bei der Hauptwohnsitzgemeinde zu melden. Der Meldung sind anzuschließen:
Neu ist, dass Hundehalterinnen und Hundehalter ab 1. September 2022 auch Änderungen oder einen Wechsel bei der Haftpflichtversicherung binnen vier Wochen der Gemeinde bekannt geben müssen.
Außerdem kann die Gemeinde von der Hundehalterin oder vom Hundehalter einen Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung verlangen oder direkt beim Versicherungsunternehmen nachfragen, ob eine der Gemeinde gemeldete Haftpflichtversicherung aufrecht ist.
Diese Bestimmung tritt mit 1. September 2022 in Kraft. Es wird damit sichergestellt, dass keine Versicherungslücken entstehen und jeder gemeldete Hund in Oberösterreich im Schadensfall ausreichend hoch versichert ist, was der Verbesserung des Opferschutzes dient.
Hunderatgeber_2022.pdf
Hundeguide_OÖ