Freizeitwohnungspauschale

Als Wohnung gilt jede im Gebäude- und Wohnungsregister als selbständiger Teil eines Gebäudes eingetragene Einheit mit der Nutzungsart „Wohnung". Für Wohnungen, in welchen während eines Kalenderjahres für zumindest 26 Wochen keine Person mit Hauptwohnsitz gemeldet war, ist die Abgabe zu entrichten.

Mehr Informationen finden Sie unter;

Info_angepasste_Erhöhung_2023_FZWP_Maria_Schmolln