Hauptinhalt: Kurztaste 1
Hauptnavigation: Kurztaste 2
Metanavigation: Kurztaste 3
Suche: Kurztaste 4
Gemeinde
Maria Schmolln
Bürgerservice
Amtstafel
Abfallinfos
Mülltermine
BAV
Silofoliensammlungen
News
Gebühren
Förderungen
Formulare
Fundamt
Gemeindezeitung
Gesunde Gemeinde
Glasfaser
Erweiterung Windpark
oesterreich.gv.at - Lebenslagen
statistische Daten
Jobs in der Region
Immobilien - Standort OOE
LEADER
Newsletter abonnieren
Gemeinde & Politik
Gemeinde
Amtszeiten & Kontakt
Anfrage
Amtssignatur
Verwaltung
Amtsleitung
Abteilungen
Mitarbeiter
Stellenausschreibungen
Bürgermeister
Vizebürgermeisterin
Gemeindegremien
Wahlergebnisse
Offener Haushalt
Sitzungsprotokolle
Unser Ort
Kirche & Religion
Link zur Pfarrhomepage
Fotogalerie
Ortsplan
Vereine
Wirtschaft
Neuigkeiten
News Plattform
Immobilien & Grundstücke
Wissenswertes
Videogalerie
Kultur & Tourismus
Via Nova
S'Innviertel
Klostergarten
Landschaftsrahmenweg
Gastronomie
Unterkünfte
Bräuche und Sehenswürdigkeiten
Veranstaltungen
Manuel Gerner
Gemeinde
media.dot
Gemeinde & Politik
Gemeinde
Amtszeiten & Kontakt
Anfrage
Amtssignatur
Verwaltung
Amtsleitung
Abteilungen
Mitarbeiter
Stellenausschreibungen
Bürgermeister
Vizebürgermeisterin
Gemeindegremien
Wahlergebnisse
Offener Haushalt
Sitzungsprotokolle
Startseite
>
Gemeinde & Politik
>
Verwaltung
>
Amtsleitung
Eheschließung
Bitte mitbringen:
Amtlichen Lichtbildausweis
Geburtenbuchabschrift,
Staatsbürgerschaftsnachweis,
Heiratsurkunden von Vorehen,
Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
Meldenachweise
(weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
Gebühren liegen je nach Eheschließungsfall zwischen € 2,20 und € 4,40 fallweise, bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, auch darüber.
Gerichtsbeschluß über Ehemündigkeit (männlich zwischen 18 und 19 Jahren, weiblich zwischen 15 und 16 Jahren)
Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
Zuständig
Elisabeth Wageneder-Enzesberger
(Amtsleiterin)