Altenehrungen

Die Gemeinde ehrt Bürgerinnen und Bürger zu besonderen Lebensjubiläen.

Zu den Aufgaben zählt die Koordination und Vorbereitung der Ehrungen, die Terminabstimmung sowie die Organisation der Gratulationen durch den Bürgermeister oder Vizebürgermeister.

Geehrt werden in der Regel runde Geburtstage ab dem 80. Lebensjahr.

Zuständig