Nach Abschluss der Bauarbeiten ist dem Bauamt die Fertigstellung des Bauvorhabens anzuzeigen.
Erst nach Einlangen und Prüfung der vollständigen Unterlagen darf das Gebäude benützt oder bezogen werden.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Formular „Baufertigstellungsanzeige“
- ggf. Prüf- und Abnahmebescheinigungen
Gebühr: