Katastrophenschutz

Der Katastrophenschutz umfasst alle Vorbereitungs- und Hilfsmaßnahmen zur Abwehr und Bekämpfung von Katastrophen gemäß dem Oö. Katastrophenschutzgesetz (Oö. KatSchG). Dazu zählen alle personellen, sachlichen und organisatorischen Maßnahmen, die dem Schutz der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit dienen.

Er beinhaltet sowohl vorbeugende als auch abwehrende Maßnahmen, die von

  • den zuständigen Behörden,
  • den Einsatzorganisationen (z. B. Feuerwehr, Rotes Kreuz, Polizei) sowie
  • der Bevölkerung selbst (insbesondere durch ehrenamtliche Helfer:innen) getragen werden.

Katastrophenschutzbehörden sind:

  • die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister, wenn die Katastrophe auf das Gemeindegebiet beschränkt ist,
  • die Bezirksverwaltungsbehörde, wenn mehrere Gemeinden betroffen sind,
  • die Landesregierung, wenn sich die Katastrophe über mehrere Bezirke erstreckt oder die Bezirksbehörde den Schutz nicht mehr wirksam wahrnehmen kann.

Der Katastrophenschutz sorgt dafür, dass im Ernstfall alle Kräfte koordiniert, schnell und wirksam zusammenarbeiten, um Schäden für Menschen, Umwelt und Infrastruktur so gering wie möglich zu halten.

Zuständig