Für das Halten von mehr als zwölf Wochen alten Hunden im Gemeindegebiet Maria Schmolln ist eine jährliche Abgabe in Höhe von € 50,00 pro Kalenderjahr zu entrichten.
Die Hundehaltung unterliegt den Bestimmungen des Oö. Hundehaltegesetzes.
Weitere Informationen, Formulare und Hinweise zur Hundehaltung finden Sie unter: www.maria-schmolln.at/Buergerservice/Hundehaltung