Die Haushaltsbestätigung weist nach, welche Personen zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem gemeinsamen Haushalt gemeldet sind. Sie wird von manchen Behörden und Institutionen (z.B. Versicherungen) verlangt.
Die Ausstellung einer Privathaushaltsbestätigung erfolgt auf Antrag aller an einer Unterkunft angemeldeten Menschen. Sie nimmt Bezug auf das lokale Melderegister, d.h. dass man die Privathaushaltsbestätigung nur in der Gemeinde oder Stadt bekommt, in der man auch mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz gemeldet ist.
Eine Privathaushaltsbestätigung kann man persönlich oder schriftlich beantragen.
Gebühren:
- € 23,10 (2,10 Euro Verwaltungsabgabe + 21,00 Euro Bundesgebühr)
- Sofern alle im gemeinsamen Haushalt gemeldeten volljährigen Personen zusammen den Antrag mündlich (ohne Abgabe des Formulars) stellen, entfällt die Eingabegebühr
- zusätzlich 21,00 Euro Zeugnisgebühr (entfällt, wenn die Privathaushaltsbestätigung an eine bestimmte Person - ausgenommen Antragsteller*in selbst - oder Behörde gerichtet wird)