Gemäß der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED III) haben Gemeinden ein Inventar (bzw. eine Bestandsliste) der beheizten (bzw. gekühlten) Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m² zu führen, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden oder von ihr genutzt werden.
Nähere Informationen zu den einzelnen Gebäuden finden Sie in unserer Gebäudeinventarliste.
Hinweis: Die Original-Energieausweise liegen im Gemeindeamt auf.