Erforderliche Ausbildungen:
- Sachkundenachweis
- Überprüfung Alltagstauglichkeit
Das Mindestalter für die Alltagstauglichkeitsprüfung beträgt 12 Monate. Der Nachweis über die bestandene Prüfung muss spätestens 6 Monate nach der Anmeldung des Hundes vorgelegt werden. Dies gilt für alle Hunde, die zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits 12 Monate alt oder älter sind.
Hunde, die bei der Anmeldung das 12. Lebensmonat noch nicht vollendet haben, müssen spätestens bis zum 18. Lebensmonat die Prüfung absolvieren und der Gemeinde vorgelegt werden. Wird dies nicht fristgerecht eingehalten gilt der Hund als auffällig.
Hunde mit einer Widerristhöhe ab 40 cm oder einem Gewicht ab 20 kg zählen zu den "großen Hunden".
Eine Tierärztliche Bestätigung über Größe und Gewicht muss ab dem 12. Lebensmonat bis zum 14. Lebensmonat vorgelegt werden.
Eine Person darf nicht mehr wie zwei "große" Hunde gleichzeitig führen.
Bildliche Erklärung
© Copyright 2024 Land OÖ
Infoblatt_Große_Hunde.pdf herunterladen (0.02 MB)