Die Buchhaltung ist für die ordnungsgemäße Verwaltung der Gemeindefinanzen zuständig. Dazu zählen die Erfassung und Verbuchung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben, die Bearbeitung von Rechnungen sowie die Abwicklung des Zahlungsverkehrs.
Ebenso erfolgt hier die Erstellung von Zahlungsanweisungen, die Überwachung offener Forderungen und Verbindlichkeiten sowie die Abstimmung der Konten.
Auch Fragen zu Zahlungen an die Gemeinde oder Rücküberweisungen können hier geklärt werden.