Anzeige einer Geburt

Bei einer Hausgeburt wird die Anzeige üblicherweise von der Hebamme oder dem Arzt erstattet.

Für die Ausstellung der Geburtsurkunde sind dem zuständigen Geburtsstandesamt folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Geburtsurkunden beider Elternteile
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile

Je nach Situation können zusätzlich weitere Unterlagen erforderlich sein, beispielsweise:

  • Heiratsurkunde einer früheren Ehe der unehelichen Kindesmutter
  • Nachweis über die Auflösung dieser Ehe

Diese ergänzenden Dokumente können vom Geburtsstandesamt im Einzelfall eingefordert werden.

Zuständig