Bei einer Hausgeburt wird die Anzeige üblicherweise von der Hebamme oder dem Arzt erstattet.
Für die Ausstellung der Geburtsurkunde sind dem zuständigen Geburtsstandesamt folgende Unterlagen vorzulegen:
- Geburtsurkunden beider Elternteile
- Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
- Heiratsurkunde der Eltern
- Meldenachweise beider Elternteile
Je nach Situation können zusätzlich weitere Unterlagen erforderlich sein, beispielsweise:
- Heiratsurkunde einer früheren Ehe der unehelichen Kindesmutter
- Nachweis über die Auflösung dieser Ehe
Diese ergänzenden Dokumente können vom Geburtsstandesamt im Einzelfall eingefordert werden.