Die Amtsleitung ist für die gesamte organisatorische und fachliche Leitung des Gemeindeamtes verantwortlich. Zu den Aufgaben zählen die Koordination der internen Abläufe, die Dienstaufsicht über die Mitarbeiter:innen sowie die Unterstützung des Bürgermeisters in Verwaltungs- und Entscheidungsangelegenheiten.
Darüber hinaus umfasst die Amtsleitung die Vorbereitung von Gemeinderats- und Ausschusssitzungen, die rechtliche Prüfung von Verfahren und Schriftstücken sowie die Sicherstellung eines reibungslosen Verwaltungsbetriebs.